Sexistische Werbung löst Körperscham aus. Beispiele: Ich kann kein Bikini tragen, das T-Shirt muss meine Oberarme bedecken, der Jupe ist zu kurz für meine Oberschenkel.
Sexistische Werbung kann Essstörungen fördern. Beispiele: Zwanghaftes Kalorienzählen, absichtliches Hungern, Magersucht oder Ess-Brech-Sucht.
Sexistische Werbung führt zu notorischer Körperüberprüfung: Im Schnitt checkt eine Frau alle 30 Sekunden wie sie aussieht, ob sie richtig sitzt oder wie sie auf andere wirken könnte.
Die Kriterien, wonach sexistische Werbung beurteilt wird, müssen überarbeitet werden. Dies unter Miteinbezug von kommissionsunabhängigen Expert_innen in Geschlechterfragen. Grundlage für die neuen Grundsätze kann der Kriterienkatalog von TERRE DES FEMMES Schweiz sein.
Die Lauterkeitskommission soll die Möglichkeit zur Sanktionierung von fehlbaren Unternehmen erhalten. Nur so hat sie die nötige Durchsetzungskraft, um effektiv gegen sexistische Werbung vorzugehen.
Die Strukturen der Lauterkeitskommission sind so anzupassen, dass Beschwerden zu geschlechterdiskriminierender Werbung konsequent durch Expert_innen in Geschlechterfragen mitbeurteilt werden.
Deutsche Protestorganisation gegen Sexismus in Werbung und Medien
Übersicht zu Sexismus in der Werbung von Thea Rytz
Initiative der Stadt Wien gegen sexistische Werbung
Caroline Heldman über sexuelle Objektifizierung und deren Auswirkungen
Wissenschaftlicher Artikel der Universität Stanford zu Selbst-Objektivierung und deren Auswirkungen.
Medienpartnerschaft